Rückmeldefristen und wichtige Hinweise
- Rückmeldung:
Nach der Erstimmatrikulation ist in jedem neuen Semester eine Rückmeldung erforderlich – das heißt, den Semesterbeitrag fristgerecht überweisen.
- Rückmeldefristen (Beispiele):
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- Fürs Wintersemester: ca. 01.06. – 15.07.
- Fürs Sommersemester: ca. 01.12. – 15.01.
(Die genauen Fristen und Bankdaten sind hier hinterlegt).
Wichtig: Wird die Frist verpasst, droht eine Säumnisgebühr bzw. die Exmatrikulation.
- Abgabe der Thesis nach Regelstudienzeit:
Wird die Thesis nach dem offiziellen Studienende abgegeben, müssen die immatrikulationstechnischen Semestergrenzen beachtet werden: -
- Wintersemester: 01.09. – 28./29.02.
- Sommersemester: 01.03. – 31.08.
Ist die Arbeit inkl. Disputation innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist keine Rückmeldung fürs nächste Semester nötig.
- Exmatrikulation nach Studienabschluss:
Nach erfolgreichem Abschluss sind die Exmatrikulations-, Renten- und Studienverlaufsbescheinigungen beim Studierendenservice zu beantragen.
Der Antrag ist im Downloadbereich hinterlegt (vorherige Entlastung durch Bibliothek erforderlich).
Tipp: Im Zweifelsfall reicht eine kurze Mail ans Studierendenservicecenter, falls ein Exmatrikulationsbescheid zugestellt wurde.
Kurz zusammengefasst:
Fristen einhalten, Semesterbeitrag zahlen, bei Abschluss alle Unterlagen rechtzeitig einreichen – mehr ist es nicht, denn dann verläuft das Studium reibungslos!

