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Rückmeldefristen und wichtige Hinweise

  • Rückmeldung:
    Nach der Erstimmatrikulation ist in jedem neuen Semester eine Rückmeldung erforderlich – das heißt, den Semesterbeitrag fristgerecht überweisen.
     
  • Rückmeldefristen (Beispiele):
    • Fürs Wintersemester: ca. 01.06. – 15.07.
    • Fürs Sommersemester: ca. 01.12. – 15.01.
      (Die genauen Fristen und Bankdaten sind hier hinterlegt).
      Wichtig: Wird die Frist verpasst, droht eine Säumnisgebühr bzw. die Exmatrikulation.
  • Abgabe der Thesis nach Regelstudienzeit:
    Wird die Thesis nach dem offiziellen Studienende abgegeben, müssen die immatrikulationstechnischen Semestergrenzen beachtet werden:
    • Wintersemester: 01.09. – 28./29.02.
    • Sommersemester: 01.03. – 31.08.
      Ist die Arbeit inkl. Disputation innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist keine Rückmeldung fürs nächste Semester nötig. 
  • Exmatrikulation nach Studienabschluss:
    Nach erfolgreichem Abschluss sind die Exmatrikulations-, Renten- und Studienverlaufsbescheinigungen beim Studierendenservice zu beantragen.
    Der Antrag ist im Downloadbereich hinterlegt (vorherige Entlastung durch Bibliothek erforderlich).
    Tipp: Im Zweifelsfall reicht eine kurze Mail ans Studierendenservicecenter, falls ein Exmatrikulationsbescheid zugestellt wurde.

Kurz zusammengefasst:
Fristen einhalten, Semesterbeitrag zahlen, bei Abschluss alle Unterlagen rechtzeitig einreichen – mehr ist es nicht, denn dann verläuft das Studium reibungslos!

 

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